Ruhestands- und Altersvorsorgeplanung
Gut zu wissen!
- Die Mischung macht´s – und wir helfen den passenden Mix für Sie zu finden. Versprochen.
- Wir sind frei und losgelöst und arbeiten nur mit starken Partnern im Markt zusammen. Losgelöst.
- Nur wenn wir uns als lebensbegleitender Partner verstehen, können wir Ihre Ziele erreichen. Dieser Partner wollen wir sein. Ehrlich.
Blindflug oder Programm?
Inzwischen weiß jeder: Die Eigenverantwortung des einzelnen steigt, denn der "Ruheständler" muss einen Teil seines Einkommens selbst bereitstellen. Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge, Immobilienvermögen, familiäres Erbe - das alles können Teile Ihrer Altersversorgung sein.
Erarbeiten wir gemeinsam Ihren Plan für Ihre individuelle Situation.
Erst wenn wir wissen welche Ziele Sie erreichen wollen – erst dann ist die Entscheidung für bestimmte Versorgungsbausteine wie Riester-Rente, Rürup-Rente, betriebliche Altersversorgung (bAV), private Rentenversicherung oder sonstige Sparpläne reif.
Eben nach Plan und nicht im Blindflug ohne Navigation!
VORSICHT! Jetzt wird es trocken – weiterlesen auf eigene Gefahr – oder gleich mit uns Kontakt aufnehmen.
"Der Staat fördert das Sparen seiner Bürger"
Ob Riester-Rente, Rürup-Rente, Wohnungsbauprämie, betriebliche Altersvorsorge (bAV), Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie, oder öffentlich geförderte Darlehen.
Zuschüsse, Prämien und steuerliche Vergünstigungen: Die Palette der staatlichen Förderung ist groß.
Wir helfen Ihnen, die für Sie relevanten Leistungen auszuschöpfen.
Hier finden Sie eine erste Orientierung:
Förderung der privaten Altersvorsorge, die sogenannte "Riester-Rente"
Die 2002 eingeführte Riester Rente hat sich zu einem reizvollen Anlagebaustein in der Altersvorsorge entwickelt. Die eingezahlten Beiträge der Sparer werden immer garantiert. Verluste sind somit ausgeschlossen. Außerdem hilft der Fiskus mit direkten Zulagen und/oder Steuerersparnissen.
Wer als Förderberechtigter ausreichend Eigenbeiträge auf einen so genannten "zertifizierten" Riester-Vertrag einbezahlt, erhält die volle Zulage auf seinen Altersvorsorgevertrag. Die Höhe der Zulagen ist abhängig vom jeweiligen Eigenbeitrag der sich am Einkommen orientiert.
Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Die Zulagen betragen maximal € 154,-- pro Person und maximal € 185,-- pro Kind. Für Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren sind beträgt die Zulage € 300,--.
Berufseinsteigern vor Vollendung des 25. Lebensjahres kann zudem unter Umständen eine einmalige Prämie in Höhe von bis zu € 200,-- winken (Berufseinsteigerbonus).
Eine erste kurze und verständliche Einführung zum Thema "riestern" finden Sie hier:
Wir wählen für Sie aus der gesamten „Riester“-Palette die für Sie passende Variante aus, egal ob eine klassische Versicherungs- oder eine investmentbasierte Lösung.
Förderung der privaten Altersvorsorge, die sogenannte "Basis-Rente"
("Rürup-Rente")
Bei der Basis-Rente unterstützt der Staat die private Eigeninitiative zur Altersvorsorge durch steuerliche Förderung in der Ansparphase. Förderberechtigt ist Jeder – im Gegensatz zur Riester-Rente.
Das Fördermodell der Basis-Rente ist so einfach wie transparent:
Die Beiträge zur Basis-Rente werden als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt und wirken sich so steuermindernd aus.
Bis zum Jahr 2025 können die Sparbeiträge jährlich um zwei Prozentpunkte bis auf 100% ansteigend steuerlich geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge für die jährlichen Einzahlungen betragen €23.362,-- bei Nicht-Verheirateten und €46.724,-- bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Selbstverständlich stimmen wir die steuerlichen Auswirkungen mit Ihrem Steuerberater für Sie ab.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Der Königsweg der Altersvorsorge – beteiligen Sie den Staat und Ihren Arbeitgeber an Ihrer Altersvorsorge. Welcher Weg zu Ihnen passt und ob das zu Ihrer Zielplanung gehört besprechen wir in aller Ruhe.
Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses seinem Arbeitnehmer eine Leistung auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Die gesetzliche Grundlage ist das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG).
In der bAV stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
Für die Auswahl des Durchführungsweges sind neben der gewünschten Höhe der zugesagten Leistung arbeitgeberseits auch steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe des Arbeitgebers entscheidend.